Finanzierungen

Die CAPINVISION AG beteiligt sich nur an Unternehmen oder Gründungen wenn u. a., die Unternehmenserträge langfristig eine angemessene Rendite für das Unternehmen und die Qualität der Geschäftsleitung eine korrekte Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Darüber hinaus ist jedoch eine positive Einschätzung des jeweiligen Marktes sowie der Branche erforderlich.

Innovative Projekte und Vorhaben

In diesem Bereich existieren zwei Beteiligungsanlässe:

A) Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen von neuen, innovativen Produkten bis zur Serienreife.

B) Finanzierung von Investitionen zur Markteinführung dieser Produkte; z. B. Maschinen, Umbauten, Vorräte, Messebeteiligungen, Einführungswerbung, Personalschulung, Vertriebsaus- bzw. -aufbau etc.

Höchstbeträge

Die Beteiligung zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung beläuft sich auf mindestens € 50.000 (SFR 75.000) und höchstens auf € 500.000,00 (SFR 750.000).

Für alle Investitionen/Innovationen gilt:

Für junge bzw. kleine Unternehmen übernimmt die CAPINVISION AG stille Beteiligungen ab € 50.000,00 (SFR 75.000) bis zu € 350.000,00 (SFR 500.000) mit besonders günstigen Konditionen, sofern ein angemessener Eigenmitteleinsatz nachgewiesen wird.

Die Beteiligungsdauer beträgt mindestens 5 und höchstens 10 Jahre. Vorzeitige Rückzahlungen sind möglich!

Beteiligungshöhen

Investive und innovative Projekte und Vorhaben

Die CAPINVISION AG bietet Ihnen Beteiligungen zu günstigen Konditionen, deren Höhe gemäß Markteinlage bei Abschluss der Beteiligung für den gesamten Beteiligungszeitraum zugesagt wird.

Bitte denken Sie daran, dass im Vorfeld ein einmaliges Bearbeitungsentgelt anfällt!

Verbilligung von Beteiligungen an Neugegründeten und/oder kleinen (Technologie-) Unternehmen:

Für kleine und junge Unternehmen werden stille Beteiligungen bis zu € 500.000,00 (SFR 750.000,00) in den ersten 2 Jahren mit zur Zeit 7,5% p.a. fest und 3,00% p.a. ergebnisabhängiger Vergütung bereitgestellt.

Die Gesamtvergütung ab dem 3. Jahr richtet sich nach der Kapitalmarktlage bei Übernahme der Beteiligung.

Auch hier erlauben wir uns ein einmaliges Bearbeitungsentgelt zu berechnen!

Sicherheiten

Investive Projekte und Vorhaben

Die Sicherstellung der Beteiligung erfolgt nur durch eine persönliche Garantie sowie die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus einer Risikolebensversicherung der maßgeblichen Gesellschafter / Geschäftsführer.

Innovative Projekte und Vorhaben

Die Beteiligung wird grundsätzlich ohne Stellung von Sicherheiten gewährt.
Für einen ersten Kontakt stehen Ihnen die Firmenkundenbetreuer der CAPINVISION AG telefonisch zur Verfügung. Nach diesem ersten Gedankenaustausch erfolgt in der Regel ein persönliches Gespräch, in dem die Möglichkeiten einer CAPINVISION AG-Beteiligung sowie das Investitionsvorhaben ausführlich erörtert werden.

Sie haben noch Fragen?

Senden Sie uns eine Mail an office@capinvision.ch oder rufen Sie uns einfach an!